Covid-19 Regelungen in der

Praxis für alle Patienten,

Begleitpersonen und Gäste

Stand: 06.03.2024

Aus Respekt und zum Schutz aller bitten wir Sie

unsere Regeln umzusetzen!

3,5 Jahre haben wir durchgehalten, waren in der Praxis extrem vorsichtig, haben alles menschenmögliche getan, privat kaum Kontakte gehabt, sind auf keine Großveranstaltungen gegangen (und wenn, dann nur mit FFP2 Maske) und haben auf vieles verzichtet und dann hatte es uns doch erwischt… Leider wurde uns dieses grässliche Virus im Oktober 2023 in die Praxis eingeschleust und COVID-19 ging unter den Therapeuten um… Diejenigen, die es erwischt hatte ging und geht es teils noch dreckig. Wir können jetzt nur die Daumen drücken, dass… …die Long-/Post-Covid-Symptome vollständig verschwinden! …uns sowas nicht noch einmal passiert! Aus der o.g. Tatsache machen wir von unserem HAUSRECHT gebrauch: FFP2 MASKEN PFLICHT für Patienten und Begleitpersonen in der Praxis In Ausnahmefällen ist eine OP Maske erlaubt (dafür sprechen Sie uns jedoch VOR ihrem nächsten Termin an) In seltensten Fällen ist eine ärztliche Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen möglich. Dafür legen Sie bitte ein gültiges Dokument vor. Bitte bedenken Sie, dass ausschließlich Befreiungen von ÄRZTINNEN und ÄRTZEN anerkannt werden können. Sollten Sie keine Maske dabei haben bekommen Sie eine bei uns im Haus gegen eine Gebühr von 2€ - diese Kosten sind umgehend zu begleichen per Barzahlung, Kartenzahlung, ApplePay oder GooglePay. Diese Maßnahme entsteht aus sachlichen Gründe, die eine ausnahmslose Masken Pflicht rechtfertigen. In unserem Falle gehört dazu der Schutz unserer Patientinnen und Patienten, der Therapeutinnen und Therapeuten, unserer Büroperle und um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung unsererseits noch gewährleisten zu können (nach Infektionsschutzgesetz [IfSG[ - § 28a, Absatz 6 und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [AGG]) Wir bitten diese Maßnahme zu akzeptieren und danken schon einmal für Ihre Mithilfe. Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf - gemeinsam mit Kompetenz für IHRE Gesundheit! Herzliche Grüße, Ihr Therapiezentrum Sophienhof
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Unsere Hausregeln

- Maskenpflicht (FFP2) - Covid-19? Zuhause bleiben & uns zwingend informieren! - Richtig krank? Zuhause bleiben - Fieber? Zuhause bleiben - Händewaschen / Desinfizieren - Nach der Behandlung bitte ein Fenster öffnen
Inhaberin: Gerry Bolte       Herzog-Friedrich-Straße 21       24103 Kiel       Telefon: 0431  670 190 22       Fax: 0431  670 190 11       Mail: info@tz-sophienhof.de Praxis für Physiotherapie

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Covid-19 Regelungen in

der Praxis für alle

Patienten,

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Gäste

Stand: 06.03.2024

Aus Respekt und zum Schutz aller bitten

wir Sie unsere Regeln umzusetzen!

3,5 Jahre haben wir durchgehalten, waren in der Praxis extrem vorsichtig, haben alles menschenmögliche getan, privat kaum Kontakte gehabt, sind auf keine Großveranstaltungen gegangen (und wenn, dann nur mit FFP2 Maske) und haben auf vieles verzichtet und dann hatte es uns doch erwischt… Leider wurde uns dieses grässliche Virus im Oktober 2023 in die Praxis eingeschleust und COVID-19 ging unter den Therapeuten um… Diejenigen, die es erwischt hatte ging und geht es teils noch dreckig. Wir können jetzt nur die Daumen drücken, dass… …die Long-/Post-Covid-Symptome vollständig verschwinden! …uns sowas nicht noch einmal passiert! Aus der o.g. Tatsache machen wir von unserem HAUSRECHT gebrauch: FFP2 MASKEN PFLICHT für Patienten und Begleitpersonen in der Praxis In Ausnahmefällen ist eine OP Maske erlaubt (dafür sprechen Sie uns jedoch VOR ihrem nächsten Termin an) In seltensten Fällen ist eine ärztliche Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen möglich. Dafür legen Sie bitte ein gültiges Dokument vor. Bitte bedenken Sie, dass ausschließlich Befreiungen von ÄRZTINNEN und ÄRTZEN anerkannt werden können. Sollten Sie keine Maske dabei haben bekommen Sie eine bei uns im Haus gegen eine Gebühr von 2€ - diese Kosten sind umgehend zu begleichen per Barzahlung, Kartenzahlung, ApplePay oder GooglePay. Diese Maßnahme entsteht aus sachlichen Gründe, die eine ausnahmslose Masken Pflicht rechtfertigen. In unserem Falle gehört dazu der Schutz unserer Patientinnen und Patienten, der Therapeutinnen und Therapeuten, unserer Büroperle und um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung unsererseits noch gewährleisten zu können (nach Infektionsschutzgesetz [IfSG[ - § 28a, Absatz 6 und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [AGG]) Wir bitten diese Maßnahme zu akzeptieren und danken schon einmal für Ihre Mithilfe. Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf - gemeinsam mit Kompetenz für IHRE Gesundheit! Herzliche Grüße, Ihr Therapiezentrum Sophienhof
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